Samstag, 1. Mai 2010

Schöne neue Welt beim Online-Ticket der Deutschen Bahn

Beim volkseigenen Betrieb* "Deutsche Bahn" (DBAG) sind mal wieder Änderungen beim Angebot und Vertrieb von Fahrkarten festzustellen, die ins Schema "besser wird's nimmer" passen.

Ad 1) Das Online-Ticket verfügt nun über grafische Merkmale zur scheinbaren Steigerung der Fälschungssicherheit, realisiert als monochrome Pixelgrafiken hinter dem bekannten Fahrkartendruck. Die Intention dafür, den Einsatz des Online-Tickets auch jenseits der DBAG, etwa in Verkehrverbünden, zu ermöglichen, ist zu begrüßen. Die Nebenwirkungen rufen allerdings nur Kopfschütteln hervor. Zum einen steigt die Größe der PDF-Datei von 15 auf 450 KB, zum anderen ist das Druckergebnis für die neuen Grafiken im Gegensatz zum übrigen Text keinesfalls definiert, entweder bleiben die Merkmale zum Fälschungsschutz daher wirkungslos oder es gibt in Zukunft vielfältige Diskussion zur Gültigkeit und die Vorschrift "Das Online-Ticket muss ausgedruckt vorliegen" wird erheblich detaillierter neugefasst. Falls die Kritik bis hier unverständlich ist, hilft vielleicht der Hinweis weiter, dass es noch andere Drucker als fotogängige Tintenstrahler gibt, und das nicht nur in privaten Umgebungen.

Ad 2) Während beim Kauf von Fahrkarten über die Reiseauskunft die Zahlung ohne Kreditkarte per Lastschrift möglich ist, bietet der "Fahrkarten Shop" für pauschale Fahrkarten wie Ländertickets diese Option nicht. Schon klar, der brave Bahnkunde erfreut sich natürlich hier an der Kredikartenfunktion seiner Bahncard.

Ad 3) Vom theoretischen Blickpunkt ein fortdauerndes Ärgernis ist das Preissystem, dessen Ergebnisse, lies die resultierende Fahrkartenpreise, nicht allgemein nachvollziehbar sind. Und zwar weder für die Sparpreise und ihre Kontigente noch für Normalpreise und ihr Relationssystem.

Es bleibt noch viel zu tun, bis die DBAG oder die Eisenbahn in Deutschland im neuen digitalen Zeitalter angekommen ist. Wie auch anderer Stelle Open Access und Staat noch kein Freundespaar sind.


*) Alleineigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bund; nach politisch korrektem Staatsverständnis wird der Staat durch seine Bürger (sein Volk) gebildet. Abweichende Realitäten würden auch die Bindung der Bürger an die Rechtsordnung aufheben ...

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