Samstag, 3. Februar 2007

Die Angst der CDU Hamburg

Einerseits verdient politisches Engagement ohne Zweifel Anerkennung. Es ist notwendig, meistens aber auch entbehrungsreich. Andererseits gibt es im gegenwärtigen die Politik tragenden Parteiensystem Probleme, allgemeine und spezielle, wie zum Beispiel die offensichtlichen Schwierigkeiten der CDU mit direkter Mitbestimmung der Staatsbürger.
In der Vergangenheit hat sich der CDU geführte Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mehrfach über Volksentscheide hinweggesetzt: beim Verkauf der städtischen Krankenhäuser und bei der weitgehenden Rücknahme des neuen Wahlrechts. Schließlich wurde die Volksgesetzgebung neu geregelt, mit der Ergebnis einer nahezu ausschließlichen Alibi-Existenz. Vom 13. Februar bis 5. März 2007 findet unter dem Titel Rettet den Volksentscheid ein Volksbegehren zur Rücknahme dieser Beschränkungen statt.
Das Handeln der CDU ist formal juristisch nicht entscheidend zu beanstanden. Zu widersprechen ist aber der verklärenden Darstellung, alles Handeln erfolge zum Wohl der Bürger und zum Schutz dieser vor der Instrumentalisierung durch abseitige Interessengruppen. Wieder einmal wird die Mündigkeit der Bürger in Frage gestellt und kein kritischer Zusammenhang zu den zurückliegenden Wahlergebnissen hergestellt.
Politik als Beschäftigungsfeld einer nicht notwendigerweise elitären Elite mit einem Volk in der Statistenrolle - so läßt sich der Status quo beschreiben. Gerade beim Blick auf Hamburg bleibt die Frage, welche Bedrohungen von den Staatsbürgern eigentlich ausgehen.

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